Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.313 CH-VS

Kanton Wallis 451.313

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Jegliches Pflücken, Beschädigen und Ausgraben des Frühlingsteufelsauges (Adonis vernalis) ist auf dem ganzen Gebiete der Gemeinde Turtmann verboten.

1. Zuwiderhandlungen werden gemäss Artikel 7 des vorgenannten Staatsratsentscheids durch das Forstdepartement bestraft.

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