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413.21 CH-VS

Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Dokumentation, Publikation

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Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen · Dokumentation, Publikation

1. Die Erziehungsdirektorenkonferenz führt eine Dokumentation über die anerkannten Ausbildungsabschlüsse.

2. Die Vereinbarungskantone verpflichten sich, die Anerkennungsreglemente in den amtlichen Publikationsorganen zu veröffentlichen.

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