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Art. 9 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen - Bildungsinhalte und Verfahren

Zulassung und Durchführung des Vorbereitungskurses
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Art. 9 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · Bildungsinhalte und Verfahren

1. Der Kanton Wallis übernimmt die von der SMK festgelegten Bildungsziele und -inhalte, Prüfungsverfahren und Beurteilungskriterien sowie die Bestehensnormen gemäss Artikel 11 der Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen vom 2. Februar 2011.

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