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CH-VS
Art. 8 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen - Unterrichtsfächer
Zulassung und Durchführung des Vorbereitungskurses
Art. 8 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · Unterrichtsfächer
1. Es werden folgende Fächer unterrichtet
a) Sprache I (Deutsch, bzw. Französisch);
b)* Sprache II (Französisch oder Englisch, bzw. Deutsch oder Englisch);
c) Mathematik;
d) Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik);
e) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geografie).
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Geltungsbereich
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