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Art. 8 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen - Unterrichtsfächer

Zulassung und Durchführung des Vorbereitungskurses
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Art. 8 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · Unterrichtsfächer

1. Es werden folgende Fächer unterrichtet

a) Sprache I (Deutsch, bzw. Französisch);

b)* Sprache II (Französisch oder Englisch, bzw. Deutsch oder Englisch);

c) Mathematik;

d) Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik);

e) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geografie).

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