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CH-VS
Art. 14 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen - Prüfungsaufsicht
Prüfungsverfahren - Prüfungen - Durchführung der Ergänzungsprüfung
Art. 14 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · Prüfungsaufsicht
1. Die Prüfungen finden unter dem Vorsitz eines Vertreters der kantonalen Mittelschulkommission und unter Mitarbeit von Experten statt, die von der jeweiligen Schuldirektion und vom Departement vorgeschlagen werden.
2. Das Departement ist damit beauftragt, innerhalb der kantonalen Schulen, die die Passerelle Dubs anbieten, für einen einheitlichen Schwierigkeitsgrad und Bewertungsmodus zu sorgen.
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Geltungsbereich
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