413.113
CH-VS
Art. 13 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen - Prüfungssession
Prüfungsverfahren - Prüfungen - Durchführung der Ergänzungsprüfung
Art. 13 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · Prüfungssession
1. Die Prüfung wird in einer einzigen Session als Gesamtprüfung abgelegt, die grundsätzlich während der üblichen Session der Maturitätsprüfungen stattfindet.
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Geltungsbereich
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