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CH-VS
Art. 12 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen - Anmeldung zur Prüfung
Prüfungsverfahren - Zulassung
Art. 12 Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · Anmeldung zur Prüfung
1. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen entsprechend den Weisungen des Departements bei ihrer Schulleitung folgende Dokumente hinterlegen
a) ein schriftliches Gesuch zur Zulassung zur Ergänzungsprüfung mittels des offiziellen Anmeldeformulars;
b) eine Zahlungsbestätigung für die Anmeldegebühr, deren Höhe vom Departement festgelegt wird.
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Geltungsbereich
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