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412.310 VODKBSOODESP CH-VS

Art. 8 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II (VODKBS) - Aufgaben und Kompetenzen des Abteilungsleiters

Die Führungsorgane
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Art. 8 VODKBS · Aufgaben und Kompetenzen des Abteilungsleiters

1. Der Abteilungsleiter ist der direkte Mitarbeiter des Direktors und verwaltet seine Sektion gemäss einem Pflichtenheft, in dem namentlich folgende Punkte festgehalten werden

a) die organisatorische und administrative Leitung der Abteilung;

b) die pädagogische Leitung und die Arbeitsorganisation des Personals;

c) die Führung der Lernenden und der Schüler;

d) die vertikalen und transversalen Führungsaufgaben, die ihm vom Direktor übertragen werden.

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