412.310
VODKBSOODESP
CH-VS
Art. 5 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II (VODKBS) - Verantwortung und Aufgaben des Direktors
Die Führungsorgane
Art. 5 VODKBS · Verantwortung und Aufgaben des Direktors
1. Der Direktor hat die allgemeine Verantwortung für die Schule.
2. Die Aufgaben des Direktors werden in einem Pflichtenheft festgehalten; er ist namentlich verantwortlich für
a) die pädagogische Leitung;
b) das Personalmanagement/die Personalführung;
c) Zeitwirtschaft des Lehrpersonals gemäss Jahresarbeitszeit-Prinzip;
d) die Verwaltung, die Organisation und die Finanzen;
e) die Qualitätssicherung;
f) die Zusammenarbeit mit den Partnern;
g) die Vertretung der Schule und, auf Auftrag, Vertretung der Dienststelle und des Departements.