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412.310 VODKBSOODESP CH-VS

Art. 5 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II (VODKBS) - Verantwortung und Aufgaben des Direktors

Die Führungsorgane
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Art. 5 VODKBS · Verantwortung und Aufgaben des Direktors

1. Der Direktor hat die allgemeine Verantwortung für die Schule.

2. Die Aufgaben des Direktors werden in einem Pflichtenheft festgehalten; er ist namentlich verantwortlich für

a) die pädagogische Leitung;

b) das Personalmanagement/die Personalführung;

c) Zeitwirtschaft des Lehrpersonals gemäss Jahresarbeitszeit-Prinzip;

d) die Verwaltung, die Organisation und die Finanzen;

e) die Qualitätssicherung;

f) die Zusammenarbeit mit den Partnern;

g) die Vertretung der Schule und, auf Auftrag, Vertretung der Dienststelle und des Departements.

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