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412.310 VODKBSOODESP CH-VS

Art. 3 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II (VODKBS) - Aufbau

Allgemeines
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Art. 3 VODKBS · Aufbau

1. Jede Schule umfasst

a) das Gremium der Direktion bestehend aus

1. dem Direktor,

2. * den Abteilungsleitern.

3. * ...

b) das Lehrpersonal

1. die Verantwortlichen/Koordinatoren der Bildungsgänge, Berufe, Abteilungen oder Bereiche,

2. die Klassenlehrer,

3. die Berufsschullehrer;

c) die administrativen und technischen Mitarbeiter;

d) die Lernenden und die Schüler.

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