412.310
VODKBSOODESP
CH-VS
Art. 3 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II (VODKBS) - Aufbau
Allgemeines
Art. 3 VODKBS · Aufbau
1. Jede Schule umfasst
a) das Gremium der Direktion bestehend aus
1. dem Direktor,
2. * den Abteilungsleitern.
3. * ...
b) das Lehrpersonal
1. die Verantwortlichen/Koordinatoren der Bildungsgänge, Berufe, Abteilungen oder Bereiche,
2. die Klassenlehrer,
3. die Berufsschullehrer;
c) die administrativen und technischen Mitarbeiter;
d) die Lernenden und die Schüler.