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412.310 VODKBSOODESP CH-VS

Art. 18 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II (VODKBS) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 18 VODKBS · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend auf den 1. September 2012 in Kraft.

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