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343.310 CH-VS

Anstalten für den Vollzug von Strafen und Massnahmen

12 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Wallis
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Inhaltsübersicht (12)

Gesetzestext (12 Artikel)

Grundsätze

1. Die Partnerkantone stellen für den Vollzug der Strafen und Massnahmen wie auch für den vorzeitigen Vollzug einer Strafe oder Massnahme geschlossene oder offene Anstalten zur Verfügung. Diese Anstalten können auch eine oder mehrere offene oder geschlossene bzw. stark gesicherte (Hochsicherheit) Abteilungen umfassen.

2. In diesen Anstalten gilt der Grundsatz der Weiterentwicklung; es wird gesorgt für die Förderung des Sozialverhaltens der gefangenen Person, der dabei eine aktive Rolle zukommt. Zudem werden spezifische Massnahmen zur Sozialisierung angeboten (Planung und Vollzugsplan für den ordentlichen oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme), wobei den Bedürfnissen der gefangenen Person, gleichzeitig aber auch dem Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen Rechnung getragen wird.

3. Die Anstalten sind unterschiedlich konzipiert und organisiert und orientieren sich dabei an der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr der Insassen. Diese Evaluation wird aufgrund der gesamten Umstände sowie bestimmter Aspekte vorgenommen (namentlich Haftdauer, Art der Delinquenz und Umstände der Tat, persönliche Situation der gefangenen Person, Verbindung zur Schweiz und verwaltungsrechtlicher Status).

4. Für abweichende Vollzugsformen zugunsten der Gefangenen sind Anstalten oder Anstaltsabteilungen vorzusehen.

5. Die Anstaltsstrukturen werden je nach Ausmass der Entwicklung der Situation, der Kapazitäten der Kantone und der zugesprochenen Subventionen des Bundes etappenweise angepasst.

Anhang 1

1. Kanton Freiburg

Anstalten | Hafttypen und Haftregime

Bellechasse, Sugiez | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale Sicherheitsstufe)

Bellechasse, Sugiez | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Bellechasse, Sugiez | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS)

Bellechasse, Sugiez | VVS oder ausnahmsweise Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung (hohe Sicherheitsstufe) einer offenen Anstalt

Heim Tannenhof | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Zentralgefängnis, Freiburg | Untersuchungshaft (UH) oder VVS, ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit

Zentralgefängnis, Freiburg | UH oder VVS mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

Zentralgefängnis, Freiburg | Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen

Zentralgefängnis, Freiburg | Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne spezifische Betreuung

Zentralgefängnis, Freiburg | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung

Les Falaises | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Les Falaises | Tageweiser Vollzug

Les Falaises | Halbgefangenschaft

Les Falaises | Arbeitsexternat

2. Kanton Waadt

Anstalten | Hafttypen und Haftregime

EPO, Orbe | Einzelhaft aus Sicherheitsgründen - verstärkte Sicherheitsstufe

EPO, Orbe | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis

EPO, Orbe | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - psychiatrische Abteilung (Art. 80 StGB)

EPO, Orbe | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale Sicherheitsstufe) - Gebäude La Colonie: geschlossene Abteilung

EPO, Orbe | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) - Geläude La Colonie: offene Abteilung

La Tuilière, Lonay | Untersuchungshaft (UH)

La Tuilière, Lonay | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

La Tuilière, Lonay | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

La Tuilière, Lonay | Halbgefangenschaft

La Tuilière, Lonay | Tageweiser Vollzug

La Tuilière, Lonay | Arbeitsexternat

La Tuilière, Lonay | Vollzug einer Strafsanktion durch Frauen in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt

La Tuilière, Lonay | Vollzug einer Strafsanktion (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter

La Tuilière, Lonay | Vollzug einer Strafsanktion (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind

La Tuilière, Lonay | UH (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter

La Tuilière, Lonay | UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind

La Tuilière, Lonay | Psychiatrische Abteilung (Art. 80 StGB) - UH Männer

Le Tulipier, Morges (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Halbgefangenschaft

Le Tulipier, Morges (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Arbeitsexternat

Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Halbgefangenschaft

Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Tageweiser Vollzug

Simplon, Lausanne (voraussichtliche Inbetriebnahme 2012) | Arbeitsexternat

Simplon, Lausanne (voraussichtliche Inbetriebnahme 2012) | Halbgefangenschaft

La Croisée, Orbe | UH

La Croisée, Orbe | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

La Croisée, Orbe | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

La Croisée, Orbe | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Bois-Mermet, Lausanne | UH

Bois-Mermet, Lausanne | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

Bois-Mermet, Lausanne | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

Bois-Mermet, Lausanne | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Bois-Mermet, Lausanne | Tageweiser Vollzug

Bois-Mermet, Lausanne | Arbeits- und Wohnexternat

HA | Hausarrest

3. Kanton Wallis

Anstalten | Hafttypen und Haftregime

Crêtelongue, Granges | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt

Crêtelongue, Granges | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Crêtelongue, Granges | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion

Les Iles, Sion | Untersuchungshaft (UH)

Les Iles, Sion | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

Les Iles, Sion | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

Les Iles, Sion | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)

Les Iles, Sion | Tageweiser Vollzug

Les Iles, Sion | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Les Iles, Sion | Halbgefangenschaft

Les Iles, Sion | Arbeitsexternat

Les Iles, Sion | Arbeits- und Wohnexternat

Brigue | UH

Brigue | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

Brigue | Tageweiser Vollzug

Brigue | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Brigue | Halbgefangenschaft

Brigue | Arbeitsexternat

Brigue | Arbeits- und Wohnexternat

Martigny | UH

Martigny | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

Martigny | Tageweiser Vollzug

Martigny | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Martigny | Halbgefangenschaft

Martigny | Arbeitsexternat

Martigny | Arbeits- und Wohnexternat

Pramont, Granges | Junge Erwachsene (Art. 61 StGB)

Pramont, Granges | Junge Erwachsene (Art. 61 StGB) - Arbeitsexternat

4. Kanton Genf

Anstalten | Hafttypen und Haftregime

Champ-Dollon, Thônex | Untersuchungshaft (UH)

Champ-Dollon, Thônex | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

Champ-Dollon, Thônex | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

Champ-Dollon, Thônex | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Zellentrakt innerhalb des Spitals, Genf | Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80 StGB)

Zellentrakt innerhalb der psychiatrischen Einrichtung (UCP), Genf | Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80 StGB)

La Pâquerette, Champ-Dollon | Vollzug einer Strafsanktion in La Pâquerette

La Pâquerette des champs, Genève | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung

La Pâquerette des champs, Genève | Arbeits- und Wohnexternat

Le Vallon, Vandoeuvres | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung

Le Vallon, Vandoeuvres | Arbeitsexternat

Le Vallon, Vandoeuvres | Halbgefangenschaft

Le Vallon, Vandoeuvres | Arbeits- und Wohnexternat

Montfleury, Carouge | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung

Montfleury, Carouge | Arbeitsexternat

Montfleury, Carouge | Halbgefangenschaft

Montfleury, Carouge | Arbeits- und Wohnexternat

Villars, Genf | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Villars, Genf | Tageweiser Vollzug

Villars, Genf | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Villars, Genf | Halbgefangenschaft

Villars, Genf | Arbeitsexternat

Villars, Genf | Arbeits- und Wohnexternat

Favra, Thônex | Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung)

Favra, Thônex | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012) | Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung)

La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012) | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Riant-Parc, Genf | Untersuchungshaft (UH)

Riant-Parc, Genf | UH (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter

Riant-Parc, Genf | UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind

Riant-Parc, Genf | Normalvollzug

Riant-Parc, Genf | Strafvollzug (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter

Riant-Parc, Genf | Strafvollzug (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind

Riant-Parc, Genf | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

Riant-Parc, Genf | Tageweiser Vollzug

Riant-Parc, Genf | Halbgefangenschaft

Riant-Parc, Genf | Arbeitsexternat

Riant-Parc, Genf | Arbeits- und Wohnexternat

HA | Hausarrest

Curabilis, Thônex (voraussichtliche Inbetriebnahme ab 2013) | Stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung nach den Artikeln 59, 60 und 64 StGB in einer Massnahmenvollzugsanstalt

5. Kanton Jura

Anstalten | Hafttypen und Haftregime

Pruntrut | Untersuchungshaft (UH)

Pruntrut | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

Pruntrut | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

Pruntrut | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

L'Orangerie, Pruntrut | Arbeitsexternat

L'Orangerie, Pruntrut | Halbgefangenschaft

L'Orangerie, Pruntrut | Tageweiser Vollzug

L'Orangerie, Pruntrut | Arbeits- und Wohnexternat

6. Kanton Tessin

Anstalten | Hafttypen und Haftregime

La Stampa, Lugano | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)

La Stampa, Lugano | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)

Le Stampino, Lugano | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Le Stampino, Lugano | Halbgefangenschaft

Le Stampino, Lugano | Arbeitsexternat

Le Stampino, Lugano | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung

Torricella | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Torricella | Halbgefangenschaft

Torricella | Arbeitsexternat

Torricella | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung

La Farera, Lugano | UH

La Farera, Lugano | Tageweiser Vollzug

La Farera, Lugano | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion

La Farera, Lugano | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

HA | Hausarrest

7. Kanton Neuenburg

Anstalten | Hafttypen und Haftregime

EEP Bellevue, Gorgier | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis

EEP Bellevue, Gorgier | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)

EEP Bellevue, Gorgier | Arbeitsexternat

ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | Untersuchungshaft (UH) ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit

ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal

ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen

ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | VVS oder Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne spezifische Betreuung

ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung

Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)

Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Tageweiser Vollzug

Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Halbgefangenschaft

Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Arbeitsexternat

Grundsätze

1. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung grundsätzlich geringe Sicherheitsmassnahmen getroffen.

2. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Hafttypen und Haftregime vollzogen

1. Hafttypen

a) Untersuchungshaft (UH) im Sinne von Art. 110 Abs. 7 StGB, der die Begriffe der Untersuchungshaft und der Sicherheitshaft gemäss den Artikeln 220 und 234 StPO abdeckt;

b) vorzeitiger Vollzug von Strafen und Massnahmen im Sinne von Art. 236 StPO;

c) Vollzug von Strafen und Massnahmen;

2. Haftregime

a) Einzelhaft bzw. in gewissen Fällen Normalvollzug in der geschlossenen Anstalt im Sinne der Art. 77, 78 und 76 Abs. 2 StGB;

b) gelockerte Haftregime (Halbgefangenschaft und tageweiser Vollzug) im Sinne der Art. 77b und 79 StGB;

c) kurze Freiheitsstrafen;

d) lange Freiheitsstrafen;

e) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in geschlossener Einrichtung;

f) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in offener Einrichtung;

g) Arbeitsexternat bei Strafen und Massnahmen;

h) Arbeits- und Wohnexternat;

i) abweichende Vollzugsformen im Sinne von Art. 80 StGB;

j) Inhaftierung von Personen, die mangels verfügbaren Plätzen warten müssen, bis sie in die vorgesehene Anstalt eingewiesen werden können;

k) Hausarreste (für Kantone, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen).

Grundsätze

1. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung erhebliche oder sehr aufwändige Sicherheitsmassnahmen getroffen, um den Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen zu gewährleisten.

2. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Freiheitsentzüge vollzogen

1. in der Regel vorzeitig vollzogene Strafen oder Massnahmen;

2. Freiheitsstrafen in der geschlossenen Vollzugsstufe, die der offeneren Vollzugsstufe vorangeht;

3. Freiheitsstrafen mit erhöhter Sicherheitsstufe, unter anderem für langjährige Strafen und Massnahmen (z.B. Art. 123a der Bundesverfassung sowie die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des StGB [lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter], solange in der Schweiz für diese Kategorie von Insassen noch keine besondere Anstalt verfügbar ist);

4. stationäre therapeutische Massnahmen für die Behandlung von psychischen Störungen der eingewiesenen Person (Art. 59 Abs. 3 StGB), die noch nicht in eine offene Abteilung einer offenen Anstalt verlegt werden kann;

5. Freiheitsstrafen gegen verurteilte Personen, die aufgrund einer schweren psychischen Störung als gefährlich zu qualifizieren sind, und die nach Verbüssung der Strafe verwahrt werden (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB).

3. In diese Anstalten oder (nicht konkordatäre) Abteilungen können auch Personen eingewiesen werden, die sich in Untersuchungshaft befinden.

Grundsätze

1. Massnahmen können in offenen oder geschlossenen Anstalten, die je nachdem über geschlossene oder offene Abteilungen verfügen, vollzogen werden. Diese Anstalten oder Abteilungen verfügen über entsprechend ausgebildetes Personal für die Umsetzung der stationären therapeutischen Massnahmen (Art. 59 - 61 StGB), die, mit Ausnahme der Verwahrung (Art. 64 Abs. 2 StGB) und der lebenslänglichen Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB), dem Vollzug einer Freiheitsstrafe vorausgehen (Art. 57 Abs. 2 StGB). Es werden in diesen Anstalten und Abteilungen namentlich folgende Massnahmen vollzogen

1. die stationären therapeutischen Massnahmen zur Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB);

2. die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB);

3. die Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB);

4. die Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB);

5. die lebenslängliche Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB).

Liste der verfügbaren Anstalten

1. Die Partnerkantone stellen für den Strafvollzug die im Anhang aufgeführten Anstalten zur Verfügung.

Liste der verfügbaren Anstalten

1. In den Partnerkantonen finden sich für die Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB) zurzeit zwar geeignete psychiatrische Einrichtungen (öffentliche oder private psychiatrische Kliniken), die aber nicht immer bereit oder in der Lage sind, wenig kooperative Patienten aufzunehmen. Da es in der lateinischen Schweiz noch keine geeigneten Einrichtungen für den Vollzug von Massnahmen in der geschlossenen Vollzugsform gibt, erfolgt der Vollzug dieser Massnahmen in den Strafanstalten, sofern diese über Fachpersonal verfügen (Art. 59 Abs. 3 StGB), oder je nach allfälligen Abkommen mit geeigneten Anstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate. Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung "Curabilis" (GE) ab 2013 wird diese Lücke geschlossen und der Bestand der Anstalten des lateinischen Konkordats vervollständigt werden.

2. Für die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB) verfügt jeder Kanton bis zu einem gewissen Masse über Einrichtungen oder offene oder geschlossene Plätze in Spitälern oder spitalähnlichen Einrichtungen, einschliesslich für Frauen. Die Vollzugsbehörden für Strafen und Massnahmen begegnen dennoch häufig etlichen Schwierigkeiten bei der Vornahme solcher Einweisungen.

3. Für Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) stellt der Kanton Wallis eine eigene Abteilung des Centre éducatif von Pramont zur Verfügung.

Liste der verfügbaren Anstalten

1. Die Partnerkantone des lateinischen Konkordats stellen den Gerichtsbehörden Abteilungen oder Anstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft von Frauen zur Verfügung. Diese Abteilungen oder Anstalten sind im Anhang aufgeführt.

2. Die verurteilten Frauen vollziehen die Strafsanktionen in der Regel im Gefängnis La Tuillière und in Riant Parc, die über Fachpersonal verfügen (Art. 59 Abs. 3 StGB), oder in anderen Abteilungen oder Anstalten des lateinischen Konkordats (Anhang).

3. Es können auch Einweisungen in andere Strafanstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate (z.B.: Hindelbank) oder in andere Einrichtungen (Spitäler, Kliniken, usw.) erfolgen.

Liste der verfügbaren Anstalten

1. Die abweichenden Vollzugsformen (Art. 80 StGB) werden in verschiedenen, grundsätzlich im Anhang aufgeführten Anstalten der Partnerkantone vollzogen.

2. Zudem stellt jeder Kanton eine geeignete Einrichtung oder Plätze für den Vollzug der Strafen oder Massnahmen durch behinderte oder ältere verurteilte Personen zur Verfügung, die nicht in eine für den Vollzug der Strafen und Massnahmen bestimmte Anstalt eingewiesen werden können.

Liste der verfügbaren Anstalten

1. Auf Antrag der lateinischen Konkordatskommission ist die Konferenz zuständig, die Liste der im Anhang aufgeführten Anstalten zu ändern.

Liste der verfügbaren Anstalten

1. Unter besonderen Umständen (namentlich aus Gründen der Betreuung, der Sicherheit, der Disziplin, der Nähe zum Wohnort oder zum Arbeitsplatz oder der Überbelegung der Anstalt) kann eine gefangene Person auch in eine Anstalt eines Kantons eingewiesen werden, der dem lateinischen Konkordat nicht angehört, sofern diese konkordatsexterne Einweisung weder gegen das Konkordat verstösst noch den Interessen eines Kantons oder einer Anstalt zuwiderläuft.

Schlussbestimmungen

1. Dieses Reglement hebt das Reglement vom 25. September 2008 über die Liste der Anstalten für den ordentlichen oder vorzeitigen Vollzug der Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen auf.

2. Die Konferenz lädt die Kantonsregierungen der lateinischen Schweiz ein, ihre Bestimmungen über die Haft- und Strafanstalten im gegebenen Zeitpunkt entsprechend anzupassen.

3. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

4. Es wird auf der Website der Konferenz und in jedem Kanton gemäss dem jeweiligen Verfahren veröffentlicht

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