Anstalten für den Vollzug von Strafen und Massnahmen
Inhaltsübersicht (12)
Gesetzestext (12 Artikel)
1. Die Partnerkantone stellen für den Vollzug der Strafen und Massnahmen wie auch für den vorzeitigen Vollzug einer Strafe oder Massnahme geschlossene oder offene Anstalten zur Verfügung. Diese Anstalten können auch eine oder mehrere offene oder geschlossene bzw. stark gesicherte (Hochsicherheit) Abteilungen umfassen.
2. In diesen Anstalten gilt der Grundsatz der Weiterentwicklung; es wird gesorgt für die Förderung des Sozialverhaltens der gefangenen Person, der dabei eine aktive Rolle zukommt. Zudem werden spezifische Massnahmen zur Sozialisierung angeboten (Planung und Vollzugsplan für den ordentlichen oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme), wobei den Bedürfnissen der gefangenen Person, gleichzeitig aber auch dem Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen Rechnung getragen wird.
3. Die Anstalten sind unterschiedlich konzipiert und organisiert und orientieren sich dabei an der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr der Insassen. Diese Evaluation wird aufgrund der gesamten Umstände sowie bestimmter Aspekte vorgenommen (namentlich Haftdauer, Art der Delinquenz und Umstände der Tat, persönliche Situation der gefangenen Person, Verbindung zur Schweiz und verwaltungsrechtlicher Status).
4. Für abweichende Vollzugsformen zugunsten der Gefangenen sind Anstalten oder Anstaltsabteilungen vorzusehen.
5. Die Anstaltsstrukturen werden je nach Ausmass der Entwicklung der Situation, der Kapazitäten der Kantone und der zugesprochenen Subventionen des Bundes etappenweise angepasst.
1. Kanton Freiburg
Anstalten | Hafttypen und Haftregime
Bellechasse, Sugiez | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale Sicherheitsstufe)
Bellechasse, Sugiez | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Bellechasse, Sugiez | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS)
Bellechasse, Sugiez | VVS oder ausnahmsweise Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung (hohe Sicherheitsstufe) einer offenen Anstalt
Heim Tannenhof | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Zentralgefängnis, Freiburg | Untersuchungshaft (UH) oder VVS, ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit
Zentralgefängnis, Freiburg | UH oder VVS mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
Zentralgefängnis, Freiburg | Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen
Zentralgefängnis, Freiburg | Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne spezifische Betreuung
Zentralgefängnis, Freiburg | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung
Les Falaises | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Les Falaises | Tageweiser Vollzug
Les Falaises | Halbgefangenschaft
Les Falaises | Arbeitsexternat
2. Kanton Waadt
Anstalten | Hafttypen und Haftregime
EPO, Orbe | Einzelhaft aus Sicherheitsgründen - verstärkte Sicherheitsstufe
EPO, Orbe | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis
EPO, Orbe | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - psychiatrische Abteilung (Art. 80 StGB)
EPO, Orbe | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale Sicherheitsstufe) - Gebäude La Colonie: geschlossene Abteilung
EPO, Orbe | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) - Geläude La Colonie: offene Abteilung
La Tuilière, Lonay | Untersuchungshaft (UH)
La Tuilière, Lonay | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
La Tuilière, Lonay | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
La Tuilière, Lonay | Halbgefangenschaft
La Tuilière, Lonay | Tageweiser Vollzug
La Tuilière, Lonay | Arbeitsexternat
La Tuilière, Lonay | Vollzug einer Strafsanktion durch Frauen in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt
La Tuilière, Lonay | Vollzug einer Strafsanktion (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter
La Tuilière, Lonay | Vollzug einer Strafsanktion (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind
La Tuilière, Lonay | UH (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter
La Tuilière, Lonay | UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind
La Tuilière, Lonay | Psychiatrische Abteilung (Art. 80 StGB) - UH Männer
Le Tulipier, Morges (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Halbgefangenschaft
Le Tulipier, Morges (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Arbeitsexternat
Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Halbgefangenschaft
Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur neuen Zweckbestimmung) | Tageweiser Vollzug
Simplon, Lausanne (voraussichtliche Inbetriebnahme 2012) | Arbeitsexternat
Simplon, Lausanne (voraussichtliche Inbetriebnahme 2012) | Halbgefangenschaft
La Croisée, Orbe | UH
La Croisée, Orbe | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
La Croisée, Orbe | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
La Croisée, Orbe | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Bois-Mermet, Lausanne | UH
Bois-Mermet, Lausanne | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Bois-Mermet, Lausanne | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
Bois-Mermet, Lausanne | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Bois-Mermet, Lausanne | Tageweiser Vollzug
Bois-Mermet, Lausanne | Arbeits- und Wohnexternat
HA | Hausarrest
3. Kanton Wallis
Anstalten | Hafttypen und Haftregime
Crêtelongue, Granges | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt
Crêtelongue, Granges | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Crêtelongue, Granges | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion
Les Iles, Sion | Untersuchungshaft (UH)
Les Iles, Sion | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Les Iles, Sion | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
Les Iles, Sion | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
Les Iles, Sion | Tageweiser Vollzug
Les Iles, Sion | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Les Iles, Sion | Halbgefangenschaft
Les Iles, Sion | Arbeitsexternat
Les Iles, Sion | Arbeits- und Wohnexternat
Brigue | UH
Brigue | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Brigue | Tageweiser Vollzug
Brigue | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Brigue | Halbgefangenschaft
Brigue | Arbeitsexternat
Brigue | Arbeits- und Wohnexternat
Martigny | UH
Martigny | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Martigny | Tageweiser Vollzug
Martigny | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Martigny | Halbgefangenschaft
Martigny | Arbeitsexternat
Martigny | Arbeits- und Wohnexternat
Pramont, Granges | Junge Erwachsene (Art. 61 StGB)
Pramont, Granges | Junge Erwachsene (Art. 61 StGB) - Arbeitsexternat
4. Kanton Genf
Anstalten | Hafttypen und Haftregime
Champ-Dollon, Thônex | Untersuchungshaft (UH)
Champ-Dollon, Thônex | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Champ-Dollon, Thônex | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
Champ-Dollon, Thônex | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Zellentrakt innerhalb des Spitals, Genf | Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80 StGB)
Zellentrakt innerhalb der psychiatrischen Einrichtung (UCP), Genf | Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80 StGB)
La Pâquerette, Champ-Dollon | Vollzug einer Strafsanktion in La Pâquerette
La Pâquerette des champs, Genève | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung
La Pâquerette des champs, Genève | Arbeits- und Wohnexternat
Le Vallon, Vandoeuvres | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung
Le Vallon, Vandoeuvres | Arbeitsexternat
Le Vallon, Vandoeuvres | Halbgefangenschaft
Le Vallon, Vandoeuvres | Arbeits- und Wohnexternat
Montfleury, Carouge | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung
Montfleury, Carouge | Arbeitsexternat
Montfleury, Carouge | Halbgefangenschaft
Montfleury, Carouge | Arbeits- und Wohnexternat
Villars, Genf | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Villars, Genf | Tageweiser Vollzug
Villars, Genf | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Villars, Genf | Halbgefangenschaft
Villars, Genf | Arbeitsexternat
Villars, Genf | Arbeits- und Wohnexternat
Favra, Thônex | Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung)
Favra, Thônex | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012) | Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung)
La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012) | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Riant-Parc, Genf | Untersuchungshaft (UH)
Riant-Parc, Genf | UH (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter
Riant-Parc, Genf | UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind
Riant-Parc, Genf | Normalvollzug
Riant-Parc, Genf | Strafvollzug (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter
Riant-Parc, Genf | Strafvollzug (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind
Riant-Parc, Genf | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Riant-Parc, Genf | Tageweiser Vollzug
Riant-Parc, Genf | Halbgefangenschaft
Riant-Parc, Genf | Arbeitsexternat
Riant-Parc, Genf | Arbeits- und Wohnexternat
HA | Hausarrest
Curabilis, Thônex (voraussichtliche Inbetriebnahme ab 2013) | Stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung nach den Artikeln 59, 60 und 64 StGB in einer Massnahmenvollzugsanstalt
5. Kanton Jura
Anstalten | Hafttypen und Haftregime
Pruntrut | Untersuchungshaft (UH)
Pruntrut | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Pruntrut | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
Pruntrut | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
L'Orangerie, Pruntrut | Arbeitsexternat
L'Orangerie, Pruntrut | Halbgefangenschaft
L'Orangerie, Pruntrut | Tageweiser Vollzug
L'Orangerie, Pruntrut | Arbeits- und Wohnexternat
6. Kanton Tessin
Anstalten | Hafttypen und Haftregime
La Stampa, Lugano | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
La Stampa, Lugano | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
Le Stampino, Lugano | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Le Stampino, Lugano | Halbgefangenschaft
Le Stampino, Lugano | Arbeitsexternat
Le Stampino, Lugano | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung
Torricella | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Torricella | Halbgefangenschaft
Torricella | Arbeitsexternat
Torricella | Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung
La Farera, Lugano | UH
La Farera, Lugano | Tageweiser Vollzug
La Farera, Lugano | Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
La Farera, Lugano | Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
HA | Hausarrest
7. Kanton Neuenburg
Anstalten | Hafttypen und Haftregime
EEP Bellevue, Gorgier | Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis
EEP Bellevue, Gorgier | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
EEP Bellevue, Gorgier | Arbeitsexternat
ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | Untersuchungshaft (UH) ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit
ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | VVS oder Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne spezifische Betreuung
ED La Promenade, La Chaux-de-Fonds | Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung
Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Tageweiser Vollzug
Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Halbgefangenschaft
Sektor La Ronde, La Chaux-de-Fonds | Arbeitsexternat
1. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung grundsätzlich geringe Sicherheitsmassnahmen getroffen.
2. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Hafttypen und Haftregime vollzogen
1. Hafttypen
a) Untersuchungshaft (UH) im Sinne von Art. 110 Abs. 7 StGB, der die Begriffe der Untersuchungshaft und der Sicherheitshaft gemäss den Artikeln 220 und 234 StPO abdeckt;
b) vorzeitiger Vollzug von Strafen und Massnahmen im Sinne von Art. 236 StPO;
c) Vollzug von Strafen und Massnahmen;
2. Haftregime
a) Einzelhaft bzw. in gewissen Fällen Normalvollzug in der geschlossenen Anstalt im Sinne der Art. 77, 78 und 76 Abs. 2 StGB;
b) gelockerte Haftregime (Halbgefangenschaft und tageweiser Vollzug) im Sinne der Art. 77b und 79 StGB;
c) kurze Freiheitsstrafen;
d) lange Freiheitsstrafen;
e) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in geschlossener Einrichtung;
f) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in offener Einrichtung;
g) Arbeitsexternat bei Strafen und Massnahmen;
h) Arbeits- und Wohnexternat;
i) abweichende Vollzugsformen im Sinne von Art. 80 StGB;
j) Inhaftierung von Personen, die mangels verfügbaren Plätzen warten müssen, bis sie in die vorgesehene Anstalt eingewiesen werden können;
k) Hausarreste (für Kantone, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen).
1. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung erhebliche oder sehr aufwändige Sicherheitsmassnahmen getroffen, um den Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen zu gewährleisten.
2. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Freiheitsentzüge vollzogen
1. in der Regel vorzeitig vollzogene Strafen oder Massnahmen;
2. Freiheitsstrafen in der geschlossenen Vollzugsstufe, die der offeneren Vollzugsstufe vorangeht;
3. Freiheitsstrafen mit erhöhter Sicherheitsstufe, unter anderem für langjährige Strafen und Massnahmen (z.B. Art. 123a der Bundesverfassung sowie die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des StGB [lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter], solange in der Schweiz für diese Kategorie von Insassen noch keine besondere Anstalt verfügbar ist);
4. stationäre therapeutische Massnahmen für die Behandlung von psychischen Störungen der eingewiesenen Person (Art. 59 Abs. 3 StGB), die noch nicht in eine offene Abteilung einer offenen Anstalt verlegt werden kann;
5. Freiheitsstrafen gegen verurteilte Personen, die aufgrund einer schweren psychischen Störung als gefährlich zu qualifizieren sind, und die nach Verbüssung der Strafe verwahrt werden (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB).
3. In diese Anstalten oder (nicht konkordatäre) Abteilungen können auch Personen eingewiesen werden, die sich in Untersuchungshaft befinden.
1. Massnahmen können in offenen oder geschlossenen Anstalten, die je nachdem über geschlossene oder offene Abteilungen verfügen, vollzogen werden. Diese Anstalten oder Abteilungen verfügen über entsprechend ausgebildetes Personal für die Umsetzung der stationären therapeutischen Massnahmen (Art. 59 - 61 StGB), die, mit Ausnahme der Verwahrung (Art. 64 Abs. 2 StGB) und der lebenslänglichen Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB), dem Vollzug einer Freiheitsstrafe vorausgehen (Art. 57 Abs. 2 StGB). Es werden in diesen Anstalten und Abteilungen namentlich folgende Massnahmen vollzogen
1. die stationären therapeutischen Massnahmen zur Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB);
2. die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB);
3. die Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB);
4. die Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB);
5. die lebenslängliche Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB).
1. Die Partnerkantone stellen für den Strafvollzug die im Anhang aufgeführten Anstalten zur Verfügung.
1. In den Partnerkantonen finden sich für die Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB) zurzeit zwar geeignete psychiatrische Einrichtungen (öffentliche oder private psychiatrische Kliniken), die aber nicht immer bereit oder in der Lage sind, wenig kooperative Patienten aufzunehmen. Da es in der lateinischen Schweiz noch keine geeigneten Einrichtungen für den Vollzug von Massnahmen in der geschlossenen Vollzugsform gibt, erfolgt der Vollzug dieser Massnahmen in den Strafanstalten, sofern diese über Fachpersonal verfügen (Art. 59 Abs. 3 StGB), oder je nach allfälligen Abkommen mit geeigneten Anstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate. Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung "Curabilis" (GE) ab 2013 wird diese Lücke geschlossen und der Bestand der Anstalten des lateinischen Konkordats vervollständigt werden.
2. Für die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB) verfügt jeder Kanton bis zu einem gewissen Masse über Einrichtungen oder offene oder geschlossene Plätze in Spitälern oder spitalähnlichen Einrichtungen, einschliesslich für Frauen. Die Vollzugsbehörden für Strafen und Massnahmen begegnen dennoch häufig etlichen Schwierigkeiten bei der Vornahme solcher Einweisungen.
3. Für Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) stellt der Kanton Wallis eine eigene Abteilung des Centre éducatif von Pramont zur Verfügung.
1. Die Partnerkantone des lateinischen Konkordats stellen den Gerichtsbehörden Abteilungen oder Anstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft von Frauen zur Verfügung. Diese Abteilungen oder Anstalten sind im Anhang aufgeführt.
2. Die verurteilten Frauen vollziehen die Strafsanktionen in der Regel im Gefängnis La Tuillière und in Riant Parc, die über Fachpersonal verfügen (Art. 59 Abs. 3 StGB), oder in anderen Abteilungen oder Anstalten des lateinischen Konkordats (Anhang).
3. Es können auch Einweisungen in andere Strafanstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate (z.B.: Hindelbank) oder in andere Einrichtungen (Spitäler, Kliniken, usw.) erfolgen.
1. Die abweichenden Vollzugsformen (Art. 80 StGB) werden in verschiedenen, grundsätzlich im Anhang aufgeführten Anstalten der Partnerkantone vollzogen.
2. Zudem stellt jeder Kanton eine geeignete Einrichtung oder Plätze für den Vollzug der Strafen oder Massnahmen durch behinderte oder ältere verurteilte Personen zur Verfügung, die nicht in eine für den Vollzug der Strafen und Massnahmen bestimmte Anstalt eingewiesen werden können.
1. Auf Antrag der lateinischen Konkordatskommission ist die Konferenz zuständig, die Liste der im Anhang aufgeführten Anstalten zu ändern.
1. Unter besonderen Umständen (namentlich aus Gründen der Betreuung, der Sicherheit, der Disziplin, der Nähe zum Wohnort oder zum Arbeitsplatz oder der Überbelegung der Anstalt) kann eine gefangene Person auch in eine Anstalt eines Kantons eingewiesen werden, der dem lateinischen Konkordat nicht angehört, sofern diese konkordatsexterne Einweisung weder gegen das Konkordat verstösst noch den Interessen eines Kantons oder einer Anstalt zuwiderläuft.
1. Dieses Reglement hebt das Reglement vom 25. September 2008 über die Liste der Anstalten für den ordentlichen oder vorzeitigen Vollzug der Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen auf.
2. Die Konferenz lädt die Kantonsregierungen der lateinischen Schweiz ein, ihre Bestimmungen über die Haft- und Strafanstalten im gegebenen Zeitpunkt entsprechend anzupassen.
3. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
4. Es wird auf der Website der Konferenz und in jedem Kanton gemäss dem jeweiligen Verfahren veröffentlicht