343.310
CH-VS
Art. 9 Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge - Zuständiges Organ
Liste der verfügbaren Anstalten
Art. 9 Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge · Zuständiges Organ
1. Auf Antrag der lateinischen Konkordatskommission ist die Konferenz zuständig, die Liste der im Anhang aufgeführten Anstalten zu ändern.