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343.310 CH-VS

Art. 9 Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge - Zuständiges Organ

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Art. 9 Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge · Zuständiges Organ

1. Auf Antrag der lateinischen Konkordatskommission ist die Konferenz zuständig, die Liste der im Anhang aufgeführten Anstalten zu ändern.

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