Art. 3 Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge - Geschlossene Anstalten oder offene Anstalten mit einer geschlossenen Abteilung für den Strafvollzug oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme sowie für die Untersuchungshaft
Art. 3 Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge · Geschlossene Anstalten oder offene Anstalten mit einer geschlossenen Abteilung für den Strafvollzug oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme sowie für die Untersuchungshaft
1. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung erhebliche oder sehr aufwändige Sicherheitsmassnahmen getroffen, um den Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen zu gewährleisten.
2. In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Freiheitsentzüge vollzogen
1. in der Regel vorzeitig vollzogene Strafen oder Massnahmen;
2. Freiheitsstrafen in der geschlossenen Vollzugsstufe, die der offeneren Vollzugsstufe vorangeht;
3. Freiheitsstrafen mit erhöhter Sicherheitsstufe, unter anderem für langjährige Strafen und Massnahmen (z.B. Art. 123a der Bundesverfassung sowie die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des StGB [lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter], solange in der Schweiz für diese Kategorie von Insassen noch keine besondere Anstalt verfügbar ist);
4. stationäre therapeutische Massnahmen für die Behandlung von psychischen Störungen der eingewiesenen Person (Art. 59 Abs. 3 StGB), die noch nicht in eine offene Abteilung einer offenen Anstalt verlegt werden kann;
5. Freiheitsstrafen gegen verurteilte Personen, die aufgrund einer schweren psychischen Störung als gefährlich zu qualifizieren sind, und die nach Verbüssung der Strafe verwahrt werden (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB).
3. In diese Anstalten oder (nicht konkordatäre) Abteilungen können auch Personen eingewiesen werden, die sich in Untersuchungshaft befinden.