314.2
EGJSTPOLAPPMIN
CH-VS
Art. 2 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EGJStPO) - Analoge Anwendung der Schweizerischen Strafprozessordnung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 EGJStPO · Analoge Anwendung der Schweizerischen Strafprozessordnung
1. Untersteht das Verfahren der Schweizerischen Strafprozessordnung, ist deren Einführungsgesetz in gleichem Masse anwendbar.