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314.2 EGJSTPOLAPPMIN CH-VS

Art. 2 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EGJStPO) - Analoge Anwendung der Schweizerischen Strafprozessordnung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 EGJStPO · Analoge Anwendung der Schweizerischen Strafprozessordnung

1. Untersteht das Verfahren der Schweizerischen Strafprozessordnung, ist deren Einführungsgesetz in gleichem Masse anwendbar.

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