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175.102 CH-VS

Art. 9 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp

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Art. 9 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp

1. Der Staatsrat wird die notwendigen Massnahmen zur Organisation und Durchführung der Gemeindewahlen 2026 in der neuen Gemeinde Visp beschliessen.

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