175.102
CH-VS
Art. 9 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp
Art. 9 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp
1. Der Staatsrat wird die notwendigen Massnahmen zur Organisation und Durchführung der Gemeindewahlen 2026 in der neuen Gemeinde Visp beschliessen.