175.102
CH-VS
Art. 8 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp
Art. 8 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp
1. Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderates der neuen Einwohnergemeinde Visp wird auf neun festgelegt.
2. Die Gemeinderatswahlen der neuen Einwohnergemeinde Visp werden nach dem Proporzsystem durchgeführt.