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175.102 CH-VS

Art. 4 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp

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Art. 4 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp

1. Die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

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