175.102
CH-VS
Art. 4 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp
Art. 4 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp
1. Die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.