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175.102 CH-VS

Art. 2 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp

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Art. 2 Gesetz über die Fusion der Einwohnergemeinden Baltschieder, Eggerberg und Visp

1. Die neue Einwohnergemeinde Visp wird dem Bezirk Visp zugeteilt.

2. Die Umgrenzungen der Bezirke Brig und Visp werden entsprechend geändert.

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