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175.101 CH-VS

Art. 3 Gesetz über die Fusion der Einwohner- und Burgergemeinden Sitten und Les Agettes

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Art. 3 Gesetz über die Fusion der Einwohner- und Burgergemeinden Sitten und Les Agettes

1. Die Burgergemeinden Sitten und Les Agettes werden unter dem Namen "Burgergemeinde Sitten" zu einer einzigen Burgergemeinde zusammengeschlossen.

2. Die Burger der früheren Burgergemeinden Sitten und Les Agettes werden mit allen Rechten und Pflichten Burger der neuen Burgergemeinde Sitten.

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