Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.13 CH-VS

Art. 8 Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten - Verordnung und Reglement

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten · Verordnung und Reglement

1. Der Staatsrat erlässt auf dem Verordnungs- und Reglementsweg und mit Genehmigung des Grossen Rates die Bestimmungen zur Regelung der Fragen, die durch das vorliegende Gesetz ausdrücklich delegiert werden, sowie jener, die zu seiner Ausführung notwendig sind.

← Art. 7 Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten Anwendungsbereich Art. 9 Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →