172.13
CH-VS
Art. 3a Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten - b) Statut der Ruhegehaltsordnung
Art. 3a Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten · b) Statut der Ruhegehaltsordnung
1. Die Ruhegehaltsordnung ist eine spezielle, in die Rechnung des Staates Wallis integrierte Ordnung, die weder den Bundesbestimmungen über die berufliche Vorsorge noch den für diesen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörden unterliegt.