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172.13 CH-VS

Art. 2c Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten - Referenzrentenalter

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Art. 2c Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten · Referenzrentenalter

1. Das Referenzrentenalter für sämtliche Magistraten entspricht dem gesetzlichen AHV-Rentenalter.

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