172.13
CH-VS
Art. 2 Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten - Magistraten der Justiz und der Staatsanwaltschaft sowie Staatskanzler
Art. 2 Gesetz über die berufliche Vorsorge der Magistraten · Magistraten der Justiz und der Staatsanwaltschaft sowie Staatskanzler
1. Die Magistraten der Justiz und der Staatsanwaltschaft sowie der Staatskanzler sind der PKWAL angeschlossen und ihren Bestimmungen unterworfen.
2. ...
3. ...