121.2
CH-SO
§ 4 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Amtsgelübde
Konstituierung
§ 4 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Amtsgelübde
1. Der Alterspräsident nimmt dem neuen Präsidenten, der Präsident den Ratsmitgliedern das Amtsgelübde ab.
2. Die Gelöbnisformel lautet: "Gelobt vor eurem Gewissen, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons zu beachten, die Pflichten eures Amtes treu zu erfüllen und alles zu unterlassen, was den Bestand und die Ehre des Landes gefährden könnte."
3. Wer das Amtsgelübde nicht leistet, verzichtet auf das Amt.