Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
941.21 GO CH-SG

Art. 9 Gerichtsordnung (GO) - Zuteilung der Geschäfte und Einsatz der Richter

A. ORGANISATION DER KREISGERICHTE UND DES KANTONSGERICHTES - I. Kreisgerichte - 2. Rechtsprechung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 GO · Zuteilung der Geschäfte und Einsatz der Richter

1. Die Kreisgerichtspräsidentin oder der Kreisgerichtspräsident teilt die Fälle den Abteilungen zu.

2. Die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident

a) bestimmt in ihrem oder seinem Bereich den Einsatz der Richterinnen und Richter;

b) teilt die Fälle nach festen Regeln den Kammern sowie den Einzelrichterinnen und Einzelrichtern sowie den Familienrichterinnen und Familienrichtern zu.

3. Ist im Zivilprozess ein Kollegialgericht zuständig, gelten die Prozessleitung, die Instruktionsverhandlung sowie die Beweisabnahme an die Präsidentin oder den Präsidenten der Kammer oder der Abteilung delegiert oder an die Richterin oder den Richter, die oder den die Präsidentin oder der Präsident bezeichnet. Die Verfahrensleiterin oder der Verfahrensleiter kann die Beweisverfügungen durch das Kollegialgericht vornehmen lassen und entscheidet im Einzelfall, welche Beweise durch das Kollegialgericht abgenommen werden. Vorbehalten bleibt der Entscheid des Kollegialgerichtes, Beweise erneut oder weitere Beweise selbst abzunehmen.

4. Ist im Strafprozess ein Kollegialgericht zuständig, kommt die Verfahrensleitung der Präsidentin oder dem Präsidenten der Kammer oder Abteilung oder der Richterin oder dem Richter zu, die oder den die Präsidentin oder der Präsident bezeichnet.

← Art. 8 GO Gerichtsordnung (GO) - Gesamtgericht Art. 10 GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

FE.2020.8 · sg (Art. 9 Abs. 3 GO)
Procedural Competence and Unity of Divorce Judgment in Suspension of Proceedings
Cited to confirm that the entire case management is delegated to the procedure-leading judge for proceedings before the District Courts.
FE.2020.8 · sg (Art. 9 Abs. 3 GO)
Jurisdictional Competence and Unity of Divorce Judgment
Cited to support the finding that the entire case management is delegated to the presiding judge for procedures before the District Courts.