734.21
RHG
CH-SG
Art. 2 Rheingesetz (RhG) - Rheinunternehmen a) Aufgaben
Art. 2 RhG · Rheinunternehmen a) Aufgaben
1. Das Rheinunternehmen erfüllt die Aufgaben nach diesem Gesetz, insbesondere
a) Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser, bei Hochwassergefahr und bei Hochwasser;
b)* Unterhalt der Gewässer, der Bauten und der Einrichtungen. Vorbehalten bleibt die Zuständigkeit der Internationalen Rheinregulierung für den Unterhalt von der Illmündung bis St.Margrethen samt beidseitigen Sickerkanälen des Diepoldsauer Durchstichs;
c) Bau und Unterhalt der südlichen Rheinbrücke am Diepoldsauer Durchstich;
d) Verwaltung der Grundstücke des Unternehmens.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B.2022.211 · sg (Art. 2 RhG)
Appeal Dismissed Over Lapsed Interest in Water Project Objection
Cited in the reasoning in relation to the protection mandate when rejecting the request for stay.