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734.21 RHG CH-SG

Art. 2 Rheingesetz (RhG) - Rheinunternehmen a) Aufgaben

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Art. 2 RhG · Rheinunternehmen a) Aufgaben

1. Das Rheinunternehmen erfüllt die Aufgaben nach diesem Gesetz, insbesondere

a) Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser, bei Hochwassergefahr und bei Hochwasser;

b)* Unterhalt der Gewässer, der Bauten und der Einrichtungen. Vorbehalten bleibt die Zuständigkeit der Internationalen Rheinregulierung für den Unterhalt von der Illmündung bis St.Margrethen samt beidseitigen Sickerkanälen des Diepoldsauer Durchstichs;

c) Bau und Unterhalt der südlichen Rheinbrücke am Diepoldsauer Durchstich;

d) Verwaltung der Grundstücke des Unternehmens.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B.2022.211 · sg (Art. 2 RhG)
Appeal Dismissed Over Lapsed Interest in Water Project Objection
Cited in the reasoning in relation to the protection mandate when rejecting the request for stay.