Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.2 PFG CH-SG

Art. 5 Gesetz über die Pflegefinanzierung (PFG) - Kosten a) Arten

II. Finanzierung - 1. Stationäre Pflege
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Art. 5 PFG · Kosten a) Arten

1. Das Pflegeheim stellt in Rechnung

a) die Kosten der nach Bundesrecht zu erbringenden Pflegeleistungen (Pflegekosten);

b) die Kosten der nicht-pflegerischen Leistungen

1. für die Betreuung;

2. von Unterkunft und Verpflegung;

3. von weiteren Leistungen.

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