Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.2 GSV CH-SG

Art. 2 Gesetz über den Spitalverbund (GSV) - Rechtsnatur, Sitz und Tätigkeit

I. Gegenstand, Stellung und Aufgaben
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Art. 2 GSV · Rechtsnatur, Sitz und Tätigkeit

1. Der Spitalverbund ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St.Gallen mit Sitz in St.Gallen. Er ist in seiner unternehmerischen Tätigkeit frei.

2. ...

Gesetz über den Spitalverbund (GSV) - Rechtsnatur, Sitz und Tätigkeit Art. 2bis GSV →

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