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CH-LU
§ 9 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Auslagen
Gebühren und Auslagen
§ 9 Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Auslagen
1. Auslagen im Sinn von Artikel 49 Absatz 2 VAwG werden separat nach den effektiven Kosten berechnet, aber zusammen mit den Gebühren in Rechnung gestellt.