Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
843 KLMV CH-LU

§ 2 Kantonale Lebensmittelverordnung (KLMV) - Aufsicht

Organisation und Zuständigkeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 KLMV · Aufsicht

1. Das Gesundheits- und Sozialdepartement überwacht unter der Oberaufsicht des Regierungsrates den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung.

← § 1 KLMV Kantonale Lebensmittelverordnung (KLMV) § 3 KLMV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →