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702 EGGSCHG CH-LU

§ 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (EGGSchG) - Gemeinden

Zuständigkeiten
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§ 3 EGGSchG · Gemeinden

1. Sofern die Gemeinden in ihren rechtsetzenden Erlassen nichts anderes geregelt haben, ist die zuständige Stelle der Gemeinde der Gemeinderat.

2. Die Gemeinden treffen auf ihrem Gebiet die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Gewässer. Sie sind verpflichtet, ihre eigenen sowie die Anordnungen von Bund und Kanton durchzusetzen und zu überwachen.

3. Die Gemeinden

a. überprüfen die Einhaltung von Schutzmassnahmen und Nutzungseinschränkungen in Grund- und Quellwasserschutzzonen,

b. erstellen den generellen Entwässerungsplan (GEP) und führen den Siedlungsentwässerungskataster nach,

c. erlassen ein Reglement über die Siedlungsentwässerung,

d. erstellen und betreiben das öffentliche Kanalisationsnetz und die Abwasserreinigungsanlagen,

e. sorgen für die Erhaltung und fördern die Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufs und der Wasserlebensräume, soweit nicht der Kanton zuständig ist,

f. stellen die Abwasserentsorgung für ihr Gemeindegebiet sicher und finanzieren diese.

4. Die zuständige kantonale Behörde kann bestimmte Befugnisse ihres Aufgabenbereichs Gemeinden übertragen, wenn diese über die nötigen Voraussetzungen verfügen.

5. Die Gemeinden sind befugt, für die Erfüllung von Gewässerschutzaufgaben und zum Betrieb von Anlagen Gemeindeverbände zu bilden und ihnen die entsprechende Verantwortung zu übertragen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

PVG 2024 10 · gr (Art. 3 Abs. 2 ZWG)
Early Release from Primary Residence Obligation Under Second Home Act
Cited in the reasoning regarding the municipality's power to enact stricter regulations, which underpins the structure of the kZWG discussed.
PVG 2018 25 · gr (Art. 3 ZWG)
Revocation of Permits for Reclassified Primary Residences Due to Abuse of Right
Cited alongside Art. 2 ZWG as part of the framework defining the intended use of the buildings (E.2.7).
90.2015.10 · ti (art. 3 cpv. 2 LASec)
Property Owner v. Cantonal Government Regarding Zoning Plan Revision and Mandatory Neighborhood Plan Coordination
Cited in the reasoning regarding the municipality's power to adopt stricter regulations.