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680 GebG CH-LU

§ 3 Gebührengesetz (GebG) - Verwaltungsgebühren

Geltungsbereich und Begriffe
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§ 3 GebG · Verwaltungsgebühren

1. Verwaltungsgebühren sind Gebühren für die Inanspruchnahme von Amtshandlungen der Verwaltung. Darunter fallen namentlich Gebühren für schriftliche Bescheinigungen, Registerauszüge, Kontrollen und dergleichen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

A-6613/2011 (Art. 3 Abs. 1 AlkG)
Contract Distillery Not Primary Tax Debtor, Alcohol Tax Reduced
Establishes the exclusive federal right to produce and purify spirits, forming the basis of the alcohol monopoly.