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680 GebG CH-LU

§ 28 Gebührengesetz (GebG) - Gebührenhinterziehung

Strafbestimmungen
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§ 28 GebG · Gebührenhinterziehung

1. Wer als gebührenpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass keine oder eine zu niedrige Gebühr erhoben wird, namentlich durch Verletzung der ihr obliegenden Mitwirkungspflichten, durch Verschweigen von Tatsachen oder durch unrichtige Angaben, hat nebst der Nachzahlung der vorenthaltenen Gebühr samt Zinsen eine Strafgebühr entsprechend dem Verschulden zu entrichten.

2. In der Regel beträgt die Strafgebühr das Einfache der hinterzogenen Gebühr. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden. Im Übrigen gelten für die Bemessung der Strafgebühr sinngemäss die Artikel 34 f. und 103 ff. des Strafgesetzbuches.

3. Wurde die Gebührenhinterziehung durch eine juristische Person begangen, ist die Nach- und Strafgebühr dieser gegenüber auszusprechen. Die Höhe der Strafgebühr bemisst sich in analoger Anwendung von Absatz 2 nach dem Verschulden der Organe und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, die für die Hinterziehung verantwortlich sind.

4. In besonders leichten Fällen kann von der Erhebung einer Strafgebühr abgesehen werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

JAAC 64.54 (Art. 28 Abs. 1 AlkG)
Association Liable for Unpaid Customs Duties on Imported Spirits
Permits the import of spirits for consumption upon payment of a monopoly fee.
A-4770/2024 (Art. 28 AlkG)
Spirits Tax Declaration and Payment Dispute
Cited as the basis for levying duty on the import of spirits.
JAAC 66.16 (Art. 28 AlkG)
Taxation of Non-Consumable Alcohol Imports
This provision establishes that a monopoly fee is levied on spirits and alcoholic products intended for consumption as beverages.
JAAC 63.54 (Art. 28 Abs. 1 AlkG)
Imported Beer Tax Dispute
Used to establish that the importation of distilled spirits for consumption is permitted upon payment of the monopoly fee.
JAAC 63.54 (Art. 28 Abs. 5 AlkG)
Imported Beer Tax Dispute
Used to justify the reduced monopoly fee for products with less than 20% alcohol by volume.