680
GebG
CH-LU
§ 10 Gebührengesetz (GebG) - Bemessung innerhalb eines Gebührenrahmens
Gebührenbemessung
§ 10 GebG · Bemessung innerhalb eines Gebührenrahmens
1. Innerhalb eines Gebührenrahmens bemessen sich die Gebühren nach dem Aufwand und dem wirtschaftlichen Interesse sowie der Bedeutung des Geschäfts für die gebührenpflichtige Person.