Art. 6 Ausführungsreglement zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen - Bewilligungsverfahren - Form und Inhalt des Gesuches
Art. 6 Ausführungsreglement zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen · Form und Inhalt des Gesuches
1. Für das Bewilligungsgesuch ist ein spezielles Formular zu verwenden, das namentlich folgende Angaben enthält
a) den Namen und Wohnort des Gesuchstellers;
b) den Namen des Lieferanten der Reklameanlage;
c) die Art der Reklame (Plakate, Schilder, beleuchtete oder unbeleuchtete Tafeln, dauerhafte oder zeitlich beschränkte Reklame);
d) den vorgesehenen Text mit der Höhe der Schrift;
e) die Grösse der Reklame (Fläche, Länge, Höhe) und die verwendeten Farben;
f) den vorgesehenen Standort (Gemeinde, Ortschaft, genaue Stelle);
g) den Abstand zum Fahrbahnrand.
2. Die Behörde kann nötigenfalls verlangen, dass Fotografien, Situationspläne oder Skizzen vorgelegt werden, die ein umfassendes Bild der Örtlichkeiten oder der in Betracht kommenden Reklame ermöglichen.