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Art. 6 Ausführungsreglement zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen - Bewilligungsverfahren - Form und Inhalt des Gesuches

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Art. 6 Ausführungsreglement zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen · Form und Inhalt des Gesuches

1. Für das Bewilligungsgesuch ist ein spezielles Formular zu verwenden, das namentlich folgende Angaben enthält

a) den Namen und Wohnort des Gesuchstellers;

b) den Namen des Lieferanten der Reklameanlage;

c) die Art der Reklame (Plakate, Schilder, beleuchtete oder unbeleuchtete Tafeln, dauerhafte oder zeitlich beschränkte Reklame);

d) den vorgesehenen Text mit der Höhe der Schrift;

e) die Grösse der Reklame (Fläche, Länge, Höhe) und die verwendeten Farben;

f) den vorgesehenen Standort (Gemeinde, Ortschaft, genaue Stelle);

g) den Abstand zum Fahrbahnrand.

2. Die Behörde kann nötigenfalls verlangen, dass Fotografien, Situationspläne oder Skizzen vorgelegt werden, die ein umfassendes Bild der Örtlichkeiten oder der in Betracht kommenden Reklame ermöglichen.

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