941.21
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Art. 10 Ausführungsreglement zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen - Inkrafttreten
Art. 10 Ausführungsreglement zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am gleichen Tage wie das Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen in Kraft.
2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.