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Kanton Freiburg 910.61

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Freiburg
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen / Kantonschemikerin oder Kantonschemiker wird mit dem Vollzug der Verordnung über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion beauftragt.

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft.

2. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.

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