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841.3.21 ELKVFOMPCF CH-FR

Art. 22 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKVF) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 22 ELKVF · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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