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841.3.21 ELKVFOMPCF CH-FR

Art. 19 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKVF) - Mietkosten

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Art. 19 ELKVF · Mietkosten

1. Die Mietkosten für die nachfolgenden Hilfsmittel können vergütet werden, wenn diese den Verbleib zu Hause fördern

a) Elektrobetten: sofern ärztlich bescheinigt ist, dass ein Elektrobett für die Hauspflege eine absolute Notwendigkeit darstellt. Die Kosten werden zu den Bedingungen vergütet, die in der Vereinbarung mit der Mietstelle festgelegt wurden;

b) Aufzugständer (Bettgalgen);

c) Telealarm.

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