841.3.21
ELKVFOMPCF
CH-FR
Art. 19 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKVF) - Mietkosten
Mittel
Art. 19 ELKVF · Mietkosten
1. Die Mietkosten für die nachfolgenden Hilfsmittel können vergütet werden, wenn diese den Verbleib zu Hause fördern
a) Elektrobetten: sofern ärztlich bescheinigt ist, dass ein Elektrobett für die Hauspflege eine absolute Notwendigkeit darstellt. Die Kosten werden zu den Bedingungen vergütet, die in der Vereinbarung mit der Mietstelle festgelegt wurden;
b) Aufzugständer (Bettgalgen);
c) Telealarm.