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841.3.21 ELKVFOMPCF CH-FR

Art. 13 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKVF) - Kurzaufenthalt in einem Heim, einer Einrichtung oder einem Spital

Anerkannte Krankheits- und Behinderungskosten
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Art. 13 ELKVF · Kurzaufenthalt in einem Heim, einer Einrichtung oder einem Spital

1. Für die Vergütung eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anerkannten Heim, einer Einrichtung für Erwachsene mit Behinderungen oder einem Spital gelten die gleichen Kriterien wie bei einem Langzeitaufenthalt. Allerdings wird ein Beitrag für Verpflegung entsprechend den bei der AHV vorgesehenen Ansätzen abgezogen.

2. Nicht vergütet werden Kosten, die einer Person in Rechnung gestellt werden, deren Gesundheitszustand keinen Spitalaufenthalt mehr erfordert und der es möglich wäre, nach Hause zurückzukehren oder in eine geeignete Einrichtung einzutreten.

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