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834.1.21 SIPRRIFAP CH-FR

Art. 2 Reglement über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien (SIPR) - Ämter

Zuständigkeiten
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Art. 2 SIPR · Ämter

1. Sofern in diesem Reglement nicht anders vermerkt gilt auf Amtsstufe folgende Zuständigkeitsregelung

a) Sozialvorsorgeamt (SVA): Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen oder für Suchtkranke, unter Vorbehalt der unter Buchstabe c zugeordneten Kompetenzen, sonderpädagogische Berufsbildungszentren und sozialpädagogische Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene und medizinisch-therapeutische Institutionen;

b) Amt für Sonderpädagogik (SoA): sonderpädagogische Institutionen des Schulbereichs;

c) Kantonsarztamt (KAA): Bedarfsanalyse, Planung und Koordination des Leistungsangebots der Institutionen für Suchtkranke.

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