820.21
SMLRRPMS
CH-FR
Art. 8 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Instrument zur Bedarfsermittlung (Art. 4 SmLG)
Bedarfsermittlung und Planung des Angebots
Art. 8 SmLR · Instrument zur Bedarfsermittlung (Art. 4 SmLG)
1. Die Bedarfsermittlung erfolgt mit Hilfe eines Instruments, das von der Direktion in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen ausgearbeitet wurde.
2. Das Instrument gibt an, welche sozialmedizinischen Leistungen den Bedürfnissen der Person entsprechen und gegebenenfalls welche Massnahmen notwendig sind, um die Sicherheit der Person zu gewährleisten und ihre Selbstständigkeit sowie ihre soziale Eingliederung zu fördern.