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820.21 SMLRRPMS CH-FR

Art. 4 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Katalog der zu Hause erbrachten Hilfeleistungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Art. 6 Abs. 2 SmLG)

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Art. 4 SmLR · Katalog der zu Hause erbrachten Hilfeleistungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Art. 6 Abs. 2 SmLG)

1. Die Hilfe zu Hause umfasst

a) die Beurteilung des Hilfebedarfs der Person, einschlägige Information und Beratung;

b) hauswirtschaftliche Arbeiten wie Kochen, Einkaufen, Unterhalt der Wäsche und der Wohnung.

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