820.21
SMLRRPMS
CH-FR
Art. 34 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Berechnung des Anspruchs auf Beiträge an die Betreuungskosten (Art. 20 Abs. 2 SmLG)
Finanzierung der Leistungen - Finanzierungsgrundsätze und Beiträge
Art. 34 SmLR · Berechnung des Anspruchs auf Beiträge an die Betreuungskosten (Art. 20 Abs. 2 SmLG)
1. Der tägliche Beitrag an die Betreuungskosten entspricht den Gesamttageskosten, die der Person in Rechnung gestellt werden können, nach Abzug ihrer Mittel, einschliesslich des nach Artikel 15 Abs. 4 SmLG berücksichtigten Vermögensanteils.
2. Der Einkommensanteil, welcher der leistungsbeziehenden Person für ihre persönlichen Kosten zur Verfügung steht, der Maximalbetrag der Beherbergungskosten, der bei der Berechnung des Beitragsanspruchs berücksichtigt wird, und der Anteil der Vermögensbelastung werden in der Ausführungsgesetzgebung zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung festgelegt.
3. Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn der tägliche Fehlbetrag weniger als 2 Franken beträgt.