820.21
SMLRRPMS
CH-FR
Art. 32 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Verzicht auf eine Karenzfrist (Art. 20 Abs. 5 SmLG)
Finanzierung der Leistungen - Finanzierungsgrundsätze und Beiträge
Art. 32 SmLR · Verzicht auf eine Karenzfrist (Art. 20 Abs. 5 SmLG)
1. Für die Gewährung von Beiträgen an die Betreuungskosten kann auf die zweijährige Karenzfrist im Zusammenhang mit dem Wohnort der Person verzichtet werden, wenn diese länger als 20 Jahre im Kanton Freiburg steuerpflichtig war.