Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
820.21 SMLRRPMS CH-FR

Art. 32 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Verzicht auf eine Karenzfrist (Art. 20 Abs. 5 SmLG)

Finanzierung der Leistungen - Finanzierungsgrundsätze und Beiträge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 SmLR · Verzicht auf eine Karenzfrist (Art. 20 Abs. 5 SmLG)

1. Für die Gewährung von Beiträgen an die Betreuungskosten kann auf die zweijährige Karenzfrist im Zusammenhang mit dem Wohnort der Person verzichtet werden, wenn diese länger als 20 Jahre im Kanton Freiburg steuerpflichtig war.

← Art. 31 SmLR Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Pflegeleistungen (Art. 2 Abs. 1 SmLG) Art. 33 SmLR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →