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820.21 SMLRRPMS CH-FR

Art. 26 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Beherbergungskosten (Art. 14 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 SmLG)

Finanzierung der Leistungen - Kosten der Leistungen
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Art. 26 SmLR · Beherbergungskosten (Art. 14 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 SmLG)

1. Die Beherbergungskosten umfassen

a) die Löhne, die Sozialleistungen und die anderen Kosten für das Personal, das nicht in die Kategorie Pflege- und Betreuungspersonal fällt;

b) die Ausgaben im Zusammenhang mit den Leistungen Dritter für die Einrichtung;

c) alle Ausgaben im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Artikel 3 dieses Reglements, mit Ausnahme der Investitionskosten.

2. Die Direktion bestimmt die Leistungen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzlich in Rechnung gestellt werden können.

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