820.21
SMLRRPMS
CH-FR
Art. 26 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Beherbergungskosten (Art. 14 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 SmLG)
Finanzierung der Leistungen - Kosten der Leistungen
Art. 26 SmLR · Beherbergungskosten (Art. 14 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 SmLG)
1. Die Beherbergungskosten umfassen
a) die Löhne, die Sozialleistungen und die anderen Kosten für das Personal, das nicht in die Kategorie Pflege- und Betreuungspersonal fällt;
b) die Ausgaben im Zusammenhang mit den Leistungen Dritter für die Einrichtung;
c) alle Ausgaben im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Artikel 3 dieses Reglements, mit Ausnahme der Investitionskosten.
2. Die Direktion bestimmt die Leistungen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzlich in Rechnung gestellt werden können.