Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
820.21 SMLRRPMS CH-FR

Art. 19 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Pflegeheime mit Auftrag des Staates (Art. 10 Abs. 5 SmLG)

Sozialmedizinische Leistungen - Leistungen im Pflegeheim
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 SmLR · Pflegeheime mit Auftrag des Staates (Art. 10 Abs. 5 SmLG)

1. Ein Pflegeheim, das Leistungen anbietet, die der gesamten Kantonsbevölkerung zugutekommen, kann einen Auftrag des Staates erhalten.

2. Im Auftrag werden gemäss Artikel 19 SmLG die Bedingungen für die Übernahme der Betriebskosten, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, den leistungsbeziehenden Personen oder der öffentlichen Hand gedeckt werden, präzisiert.

← Art. 18 SmLR Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Pflegeleistungen (Art. 2 Abs. 1 SmLG) Art. 20 SmLR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →