820.21
SMLRRPMS
CH-FR
Art. 18 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Anerkennungsverfahren (Art. 10 SmLG)
Sozialmedizinische Leistungen - Leistungen im Pflegeheim
Art. 18 SmLR · Anerkennungsverfahren (Art. 10 SmLG)
1. Das Anerkennungsgesuch muss vom Verband an das Sozialvorsorgeamt gerichtet werden; folgende Unterlagen müssen beigelegt werden
a) ein Dokument, mit dem sich feststellen lässt, dass der Rechtsträger des Pflegeheims nicht gewinnorientiert ist;
b) eine Bestätigung des Verbands, die besagt, dass die Einrichtung ‒ sofern sie nicht vom Verband betrieben wird ‒ über einen Auftrag verfügt, der den Anforderungen nach Artikel 19 SmLG entspricht.