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820.21 SMLRRPMS CH-FR

Art. 18 Reglement über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR) - Anerkennungsverfahren (Art. 10 SmLG)

Sozialmedizinische Leistungen - Leistungen im Pflegeheim
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Art. 18 SmLR · Anerkennungsverfahren (Art. 10 SmLG)

1. Das Anerkennungsgesuch muss vom Verband an das Sozialvorsorgeamt gerichtet werden; folgende Unterlagen müssen beigelegt werden

a) ein Dokument, mit dem sich feststellen lässt, dass der Rechtsträger des Pflegeheims nicht gewinnorientiert ist;

b) eine Bestätigung des Verbands, die besagt, dass die Einrichtung ‒ sofern sie nicht vom Verband betrieben wird ‒ über einen Auftrag verfügt, der den Anforderungen nach Artikel 19 SmLG entspricht.

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