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810.21 ABRRGD CH-FR

Art. 5 Reglement über die Abfallbewirtschaftung (ABR) - Einzugsgebiet

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 ABR · Einzugsgebiet

1. Das Einzugsgebiet für nicht verwertete, brennbare Abfälle (Art. 20 Abs. 1 ABG) wird der Abfall- und Klärschlammverbrennungsanlage in der Gemeinde Hauterive (FR) zugeteilt.

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